AGB

1. Allgemeines 

Für alle Warenlieferungen von uns gelten unsere eigenen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, soweit wir sie schriftlich anerkannt haben. In jedem Fall lehnen wir deren Geltung durch Übersendung unserer Geschäftsbedingungen ausdrücklich ab. Unsere Angebote sind freibleibend. Elektronische, schriftliche, mündliche oder fernmündliche Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben, bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht haben. Mündliche Erklärungen von Vertretern und Angestellten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.


2. Preise

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Lager Deutschland, ausschließlich Verpackung, Versendungskosten und Zölle. Etwaige Bankgebühren für Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Kunden. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Wir sind berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Preisund Kostenerhöhungen, Kursänderungen, Änderungen von Frachten, Zöllen und sonstigen Abgaben die Preise zu berichtigen.


3. Lieferung

Die Lieferung unserer Ware erfolgt grundsätzlich unfrei ab Werk. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Beanstandungen wegen beschädigter oder unvollständiger Auslieferung sind deshalb unverzüglich nach Erhalt der Ware beim zuständigen Transporteur vorzubringen. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. KONSIMPEX ist zu zumutbaren Teillieferungen und Fakturierung solcher Teillieferungen berechtigt. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die KONSIMPEX berechtigt, für den für KONSIMPEX insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen Ersatz zu verlangen. KONSIMPEX behält sich weitere Ansprüche vor. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen des Geschäftsbetriebes, wie etwa Frachtverzögerungen bei der Belieferung durch den Vorlieferanten und Fälle höherer Gewalt, die auf einem für den Verkäufer unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit gibt es kein Recht auf Schadenersatz. Fixtermine schließen wir grundsätzlich aus. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer nicht an den Kunden erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die 6-Wochen-Frist. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Über diese Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Telefonische Aufträge: Bei telefonisch durchgegebenen Werbetexten übernimmt der Verkäufer keine Gewähr für die Richtigkeit des Textes. Wir empfehlen daher, Werbetexte schriftlich durchzugeben. Bei Präge- und Druckaufträgen behalten wir uns eine Mehr- oder Mindermengenlieferung von bis zu 10% vor.


4. Mängelrügen 

Die Feststellung offensichtlicher Mängel muss innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Lieferung der Ware schriftlich angezeigt werden. Die Mängelansprüche setzen voraus, dass der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Anlieferung und der Zugang der Rüge maßgebend. Beanstandete Ware darf nur mit unserer Genehmigung und frachtfrei zurückgesandt werden. Geringfügige Abweichungen der Ware von Mustern, Modellen, Katalogen oder Prospekten in Form, Farbe oder Ausstattung oder Verbesserungen berechtigen nicht zu einer Mängelrüge.


5. Eigentumsvorbehalt 

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche Eigentum des Verkäufers. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seinen Vertragspartner mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Käufer ist bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware nicht dazu berechtigt, das Vorbehaltsgut zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.


6. Zahlung 

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den Folgen des Zahlungsverzugs. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder von KONSIMPEX nicht bestrittene Gegenansprüche handelt. Bei Neukunden können wir Vorauskasse verlangen. Bei Zahlungsverzug berechnet der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises ganz oder teilweise in Verzug oder ergeben Auskünfte eine Gefährdung unserer Ansprüche, so werden alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers uns gegenüber sofort fällig. Dies gilt auch für noch nicht beiderseits erfüllte Kaufverträge. Darüber hinaus sind wir in einem derartigen Fall berechtigt, sofort Vorauskasse zu verlangen oder von den Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern, ohne dass dem Käufer deshalb Ansprüche entstehen könnten.


7. Erfüllungsort 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Hannover, soweit der Käufer Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.